Dienstunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung
Sollten Sie sich zusätzlich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert haben, helfen wir Ihnen, auch diesen Anspruch zusätzlich geltend zu machen.
Wenn Sie noch keine zusätzliche Versicherung haben und nicht wissen worauf Sie achten sollten - hier ein paar wichtiger Tipps!
Beamte sollten auf eine Versicherung mit echter Beamtenklausel achten, d.h., die Versicherung bezahlt, sobald der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit festgestellt hat, oder der Beamte vom Dienstherren wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird. Es finden keine Überprüfungen durch die oftmals parteilichen Gutachter der Versicherung statt. Die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit erfolgt nach der Bewertung der Kriterien des Dienstherrn. Hier gilt die 50% Grenze nicht, welche die meisten Versicherungen in Ihrem Vertragswerk haben! Bei Abschluss einer Versicherung mit der sogenannten unechten Beamtenklausel kann es also sein, dass der Beamte seine Dienstunfähigkeit zweimal beweisen muss!
Achten Sie also unbedingt auf die echte Beamtenklausel!
Beispiel:
”Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen”.
Der Versicherer schließt sich vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter med. Nachweis der BU ist nicht erforderlich.
Ebenso wichtig wie die echte Beamtenklausel ist, dass beim Abschluss der Versicherung keine Fehler gemacht werden. Vor allem wenn Sie vermuten, dass Sie die Versicherung schon bald nach deren Abschluss in Anspruch nehmen müssen, ist es ratsam, sich bereits beim Abschluss von einem erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Diedafür anfallenden Kosten (meist nur wenige hundert Euro) können zur besten Investition Ihres Lebens werden.
Eine essentielle Bedeutung hat dabei die richtige Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wer hier etwas verschweigt oder wenn der Versicherungsmakler nicht alle Antworten korrekt ins Formular überträgt, (z.B. weil er aus Provisionsinteresse die Versicherung unbedingt zum Abschluss bringen will) gefährdet später seinen Versicherungsschutz!
Daher liegt der spätestmögliche Zeitpunkt zum Abschluss einer Versicherung vor Ihrem ersten Arztbesuch wegen einer Überforderungssituation/seelischen Störung. Sobald eine Diagnose in dieser Richtung - auch wenn sie noch so harmlos (Belastungsreaktion, Dysthymie) klingt - gestellt ist, wird es schwer bis unmöglich sein, eine gute Versicherung abzuschließen.
Kommt das Erwachen nur wenig zu spät und der Arzt hat seine Bemühungen noch nicht mit der Krankenkasse abgerechnet, kann ein vertrauliches Gespräch mit dem Arzt (vielleicht beruhte das Schwächegefühl doch nur auf einem bislang unerkannten Infekt?) ein letzter Rettungsanker sein.
Besteht hingegen bereits ein Versicherungsschutz, aber zu ungünstigeren Bedingungen (allgemeine BU-Klausel, keine echte Beamtenklausel) können Sie natürlich über einen Wechsel der Versicherung nachdenken. Kommt dies nicht in Frage, sollten Sie unbedingt versuchen, zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung bei derselben Gesellschaft abzuschließen.
Dies hat folgenden Hintergrund: Keine Versicherung bezahlt gerne. Nehmen Sie die Leistungen Ihrer Krankentagegeldversicherung in Anspruch, hat diese nur zwei Möglichkeiten, sich der Leistung zu entledigen:
- 1. Der Gutachter der Versicherung schreibt Sie wieder gesund. Dies wird ihm kaum gelingen, wenn Sie gut vorbereitet sind, außerdem können Sie mit Ihren behandelnden Ärzten dagegenhalten.
- 2. Der Gutachter hält Sie für Berufs- oder Dienstunfähig.
Dies geschieht häufiger als Sie denken, denn jede Versicherung (auch innerhalb der gleichen Gesellschaft) schaut auf ihr eigenes Budget. Sie können also gar keine bessere Ausgangslage für den Leistungsantrag bei der Berufsunfähigeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung im selben Hause haben, als wenn Sie sagen können „Aber Ihr Gutachter hat doch schon festgestellt, dass ich Dienstunfähig/Berufsunfähig bin…“
Falls Sie jedoch die Möglichkeit haben, sich gesundheitlich unvorbelastet zu neu versichern, ich kenne die (soweit ich weiß) beiden einzigen Versicherungen, welche die echte Beamtenklausel in ihrem Vertragswerk verwenden.
Rufen Sie mich an: 07751-5446
